Ausbildung
Mehr als nur fahren lernen!
Hier kannst du dich über das Angebot an Ausbildungen informieren.
Wir bieten Ausbildungen und Weiterbildungen für jede Altersklasse an und achten dabei sehr auf deine individuellen Bedürfnisse. Informiere dich jetzt nachfolgend auf dieser Seite über unser Ausbildungsangebot oder vereinbare ganz einfach ein kostenloses Beratungsgespräch mit uns.
PKW – Klasse B & BE
Ausbildungen:
Führerschein der Klasse B (PKW)
Kfz bis 3,5 t zGM, bei max. 8 Fahrgastplätzen und Führersitz
Anhänger bis 750 Kg zGM gefahren werden.
Führerschein der Klasse BE (PKW mit Anhänger)
LKW – Klasse C & CE
Fahrerlaubnis-Klasse C (LKW)
Mindesalter 21 Jahre und Vorbesitz Klasse B
Für gewerbliche Nutzung: Grundqualifikation erforderlich
- Kraftfahrzeuge über 3,5 t zGM
- Anhänger bis 750 Kg zGM
Ausbildung:
Die praktische Ausbildung umfasst Übungsfahrten und Sonderfahrten
(Überland, Autobahnfahrten und Nachtfahrten)
Die theoretische Ausbildung umfasst 6 Doppelstunden Grundstoff und 10 Doppelstunden klassenspeziefischer Unterricht.
Hinweis:
Es ist ein ärztliches und augenärztliches Gutachten notwendig.
Der Erwerb schließt die Fahrerlaubnis-Klassen C1 mit ein.
CE
Fahrerlaubnis-Klasse CE (LKW mit Anhänger)
Mindesalter 21 Jahre und Vorbesitz Klasse C
Für gewerbliche Nutzung: Grundqualifikation erforderlich.
- mit Anhänger über 750 Kg zGM
Ausbildung:
Die praktische Ausbildung umfasst Übungsfahrten und Sonderfahrten
(Überland, Autobahnfahrten und Nachtfahrten).
Die theoretische Ausbildung umfasst Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspeziefischer Unterricht. Der Erwerb schließt die Fahrerlaubnis-Klassen BE, C1E ein.
LKW – Klasse C & CE
Fahrerlaubnis-Klasse C (LKW)
Mindesalter 21 Jahre und Vorbesitz Klasse B
Für gewerbliche Nutzung: Grundqualifikation erforderlich
- Kraftfahrzeuge über 3,5 t zGM
- Anhänger bis 750 Kg zGM
Ausbildung:
Die praktische Ausbildung umfasst Übungsfahrten und Sonderfahrten
(Überland, Autobahnfahrten und Nachtfahrten)
Die theoretische Ausbildung umfasst 6 Doppelstunden Grundstoff und 10 Doppelstunden klassenspeziefischer Unterricht.
Hinweis:
Es ist ein ärztliches und augenärztliches Gutachten notwendig.
Der Erwerb schließt die Fahrerlaubnis-Klassen C1 mit ein.
CE
Fahrerlaubnis-Klasse CE (LKW mit Anhänger)
Mindesalter 21 Jahre und Vorbesitz Klasse C
Für gewerbliche Nutzung: Grundqualifikation erforderlich.
- mit Anhänger über 750 Kg zGM
Ausbildung:
Die praktische Ausbildung umfasst Übungsfahrten und Sonderfahrten
(Überland, Autobahnfahrten und Nachtfahrten).
Die theoretische Ausbildung umfasst Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspeziefischer Unterricht. Der Erwerb schließt die Fahrerlaubnis-Klassen BE, C1E ein.
Omnibus – Klasse D & DE
Fahrerlaubnis-Klasse D und DE (Kraftomnibus und Kraftomnibus mit Anhänger)
Mindesalter 21 Jahre und Vorbesitz der Klasse B (Bei DE ist der Vorbesitz der Klasse D notwendigt).
Für gewerbliche Nutzung: Grundqualifikation erforderlich.
- Kraftfomnibus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen
- Anhänger bis 750 Kg zGM
- DE: Anhänger mit mehr als 750 Kg zGM
Ausbildung:
Die praktische Ausbildung umfasst neben den Übungsfahrten auch Sonderfahrten. Der Umfang der Sonderfahrten und der Umfang der theoretischen Ausbildung ist davon abhängig, wielange Sie schon im Vorbesitz einer Fahrerlaubnis-Klasse sind. Aber nicht nur der Zeitraum ist entscheidend, sondern auch die Art der Fahrerlaubnis-Klasse (B, C1 oder C). Art und Umfang erläutern wir Ihnen gerne vor Ort bei einem persönlichen Gespräch
Bitte beachten Sie:
Es ist ein ärztliches und augenärztliches Gutachten notwendig.
Die Ausbildung schließt die Fahrerlaubnis-Klasse D1 mit ein.
Traktor – Klasse T & L
Fahrerlaubnis-Klasse T
Bis 40 Km/h – Mindestalter 16 Jahre
Bis 60 Km/h – Mindestalter 18 Jahre
- Traktoren bis 40 Km/h (oder 60 Km/h) bbH, im Rahmen der Land-/Forstwirtschaft
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 Km/h bbH, im Rahmen der Land-/Forstwirtschaft
Ausbildung:
Die praktische Ausbildung umfasst die Grundausbildung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.
Die theoretische Ausbildung umfasst mind. 12 Doppelstunden Grundstoff und 6 Doppelstunden klassenspeziefischen Unterricht. Mit Erwerb sind die Fahrerlaubnis-Klassen L, A/M eingeschlossen.
Traktor – Klasse T
Fahrerlaubnis-Klasse T
Bis 40 Km/h – Mindestalter 16 Jahre
Bis 60 Km/h – Mindestalter 18 Jahre
- Traktoren bis 40 Km/h (oder 60 Km/h) bbH, im Rahmen der Land-/Forstwirtschaft
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 Km/h bbH, im Rahmen der Land-/Forstwirtschaft
Ausbildung:
Die praktische Ausbildung umfasst die Grundausbildung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.
Die theoretische Ausbildung umfasst mind. 12 Doppelstunden Grundstoff und 6 Doppelstunden klassenspeziefischen Unterricht. Mit Erwerb sind die Fahrerlaubnis-Klassen L, A/M eingeschlossen.
BKF-Weiterbildung
Wir hören auf!
Ab Dezember 2022 werden wir in unserem Hause vorerst keine BKF – Weiterbildungen mehr anbieten.
Wir arbeiten hier mit Holger´s Fahrschule in Krumbach zusammen.
Unter https://holgers-fahrschule-kru.de/bkf-weiterbildung/
könnt ihr die aktuellen Termine sehen und euch bei Holger direkt anmelden.
Vielen Dank für die erfolgreichen Jahre der BKF Ausbildung.